Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis
Die folgende Leistungsbeschreibung ist nur für Bürgerinnen und Bürger der Kommune Sehnde gültig.
Für die Inanspruchnahme von einigen Vergünstigungen ist die Vorlage eines Beiblattes zum Schwerbehindertenausweises erforderlich. Das Beiblatt ist Bestandteil des Schwerbehindertenausweises und nur zusammen mit diesem gültig.
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Fachlich freigegeben am
18.09.2018