Fahreignungsregister
Die folgende Leistungsbeschreibung ist nur für Bürgerinnen und Bürger der Kommune Springe gültig.
Am 01.05.2014 wurde aus dem Verkehrszentralregister (VZR) das Fahreignungsregister (FAER) und das bestehende Punktsystem wurde auf das neue Fahreignungs-Bewertungssystem umgestellt.
Im Fahreignungsregister werden Informationen über Verkehrsteilnehmer, die im Straßenverkehr auffällig gewordenen sind, gespeichert, soweit die begangene Zuwiderhandlung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem mit Punkten zu bewerten ist.
Urheber
Fachlich freigegeben durch
keine fachliche Freigabe