Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Hannover
30175, Hannover
0511 89701-0
0511 89701-166
Die folgenden Bestimmungen gelten nur für Bürger der Behörde Burgdorf.
Sie möchten die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr in Anspruch nehmen? Dazu benötigen Sie von der zuständigen Stelle das Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis mit einer gültigen Wertmarke.
Das Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis erhalten Sie auf Antrag bei der zuständigen Stelle.
Bitte beachten Sie, dass die entgeltliche Wertmarke noch für den laufenden Monat ausgestellt werden kann, wenn der zu entrichtende Geldbetrag bei der zuständigen Stelle in den ersten Tagen des Monats eingegangen ist.
Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II)
Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII)
Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII)
§§ 27a und 27d Bundesversorgungsgesetz (BVG)
Die Zuständigkeit liegt bei der für den Wohnort zuständigen Außenstelle des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie.
Spezielle Hinweise für - Region Hannover
Für Fragen zum Thema "Unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr" steht das Kontaktformular auf LS-Online zur Verfügung.
Kontaktformular des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie (LS-Online)
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
0511 89701-0
0511 89701-166