Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung kleines Kennzeichen
Nicht selten wird bei der Zulassung eines Fahrzeuges der Wunsch nach einem verkleinerten Kennzeichen (sogenanntes "US - Kennzeichen" oder Leichtkraftradkennzeichen) geäußert. Derartige Kennzeichen können nur durch eine Ausnahmegenehmigung zugeteilt werden, die nur unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen erteilt wird.
Voraussetzungen
- Die Anbringung normaler Kennzeichen ist wegen der baulichen Beschaffenheit entweder
- technisch nicht möglich oder
- erfordert einen unverhältnismäßigen Aufwand.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Bestätigung durch eine amtlich anerkannte sachverständige Person, dass die Anbringung normaler Kennzeichen wegen der baulichen Beschaffenheit entweder technisch nicht möglich ist oder einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert
Kosten und Gebühren
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Urheber
Fachlich freigegeben durch
AG Kommunenredaktion
Rechtsgrundlagen
§ 47 Absatz 1 Nr. 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
§ 10 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Anlage 4 zu § 10 Absatz 2, § 16 Absatz 5, § 16a Absatz 5, § 17 Absatz 2, § 19 Absatz 1 Nummer 3 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
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Stadt Garbsen - Bürgerbüro -22.3-
- Tel.: 05131 707-222
- Fax: 05131 707-226
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