Entsorgung von Altfahrzeugen
Die folgende Leistungsbeschreibung ist nur für Bürgerinnen und Bürger der Kommune Springe gültig.
Unter Altfahrzeuge sind PKW oder LKW zu verstehen, die nicht mehr bestimmungsgemäß genutzt werden können („Schrottautos“). Ohne zugelassenes Kennzeichen dürfen diese nicht im öffentlichen Raum stehen. Fällt Ihnen solch ein Fahrzeug innerhalb oder außerhalb einer Ortschaft auf, melden Sie es uns. Kennzeichenlose Fahrzeuge auf Privatgrundstücken hingegen sind Sache des Grundeigentümers.