Führungszeugnis Erteilung (Springe)
Ein Führungszeugnis kann als einfaches oder erweitertes Führungszeugnis erteilt werden.
lesenDie folgenden Bestimmungen gelten nur für Bürger der Behörde Springe.
Das Führungszeugnis beinhaltet bestimmte über eine Person im Bundeszentralregister enthaltene Angaben. Im Führungszeugnis wird unter Aufführung der vollständigen Personalien hauptsächlich verzeichnet, ob die betreffende Person vorbestraft oder nicht vorbestraft ist. Es dient damit als Nachweis der Unbescholtenheit.
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Springe
Das Führungszeugnis beinhaltet bestimmte über eine Person im Bundeszentralregister enthaltene Angaben. Im Führungszeugnis wird unter Aufführung der vollständigen Personalien hauptsächlich verzeichnet, ob die betreffende Person vorbestraft oder nicht vorbestraft ist. Es dient damit als Nachweis der Unbescholtenheit.
Ein Führungszeugnis kann als einfaches oder erweitertes Führungszeugnis erteilt werden.
Sie haben auch die Möglichkeit, Führungszeugnisse unter folgendem Link online zu beantragen: https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/ffw/form/display.do?%24context=E1DBBBF2F4889989E501
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Springe
- Personalausweis
- bei erweitertem Führungszeugnis zusätzlich ein Schreiben der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Springe
Fachdienst 32 Ordnung & Verkehr der Stadt Springe, Tel.: 05041/73-115
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Flyer Das neue Führungszeugnis ab 2019
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Ein Führungszeugnis kann als einfaches oder erweitertes Führungszeugnis erteilt werden.
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