
Die folgenden Bestimmungen gelten nur für Bürger der Behörde Burgdorf.
Basiselterngeld kann in der Zeit ab Geburt bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats bezogen werden. Ein Elternteil kann mindestens für zwei Monate (Mindestbezugszeit) und höchstens für zwölf Monate Basiselterngeld in Anspruch nehmen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der andere Elternteil für zwei weitere Monate Basiselterngeld beziehen. Alleinerziehende können ebenfalls unter bestimmten Voraussetzungen zwei weitere Monate Basiselterngeld beziehen.
Statt für einen Monat Basiselterngeld kann jeweils für zwei Monate Elterngeld Plus bezogen werden.
Eltern, die gleichzeitig in vier aufeinanderfolgenden Lebensmonate mindestens 25 und höchstens 30 Wochenstunden im Durchschnitt des jeweiligen Lebensmonats erwerbstätig sind, erhalten vier zusätzliche Elterngeld Plus-Monate. Alleinerziehende können unter den genannten Voraussetzungen ebenfalls vier weitere Monate Elterngeld plus als Bonusmonate erhalten.
Voraussetzungen
Elterngeld schafft einen finanziellen Ausgleich, falls Eltern oder Elternteile weniger Einkommen haben, weil sie nach der Geburt des Kindes zeitweise weniger oder gar nicht mehr arbeiten. Elterngeld erhält auch, wer vor der Geburt kein Einkommen hatte.
Anspruchsberechtigt sind:
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Selbständige
- Beamtinnen und Beamte
- Studierende und Auszubildende
- Erwerbslose
Welche Fristen muss ich beachten?
Bitte beachten Sie, dass das Elterngeld rückwirkend nur für die letzten drei Lebensmonate vor der Antragstellung geleistet wird.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Ablauf des Verfahrens
Das Elterngeld muss schriftlich nach Geburt des Kindes beantragt werden.
Hinweise, Erläuterungen und Anträge sowie die für den Wohnort zuständige Elterngeldstelle sind auch auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung erhältlich.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei den kommunalen Elterngeldstellen in dessen Stadt bzw. Landkreis sich Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt befindet. In Fällen der Entsendung, Abordnung, Versetzung oder Abkommandierung ohne Wohnsitz in Deutschland richtet sich die Zuständigkeit nach Ihrem letzten Wohnsitz in Deutschland oder dem Sitz der entsendenden Stelle.
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Zuständige Stelle
Elterngeld (Burgdorf)
Das Elterngeld ersetzt das bisherige Erziehungsgeld. Damit soll Eltern eine finanzielle Grundlage gewährt werden, um eine Unterbrechung bzw. Reduzierung d...
lesenElterngeld Berechnung (Burgdorf)
Das Elterngeld orientiert sich an der Höhe des monatlich verfügbaren bereinigten Nettoeinkommens, welches der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kin...
lesenElterngeld Informationserteilung (Burgdorf)
Informationen zu Fragen des Elterngelds erteilt die zuständige Stelle.
lesen