
Schulausflüge, Klassenfahrten und vergleichbare Fahrten von Kindertageseinrichtungen: Erstattung - von Kosten
Die folgenden Bestimmungen gelten nur für Bürger der Behörde Burgdorf.
Wenn für die Schulklasse, die Ihr Kind besucht, ein Schulausflug oder eine mehrtägige Klassenfahrt ansteht, kommt in der Regel auf Sie als Eltern eine Kostenbeteiligung zu. Entsprechendes gilt für vergleichbare Maßnahmen für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen. Nicht jede Familie ist immer in der Lage, diese Kosten zu tragen.
Voraussetzungen
- eine Hilfebedürftigkeit im Sinne des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II) - Erstatten von Kosten nach SGB II
- eine Hilfebedürftigkeit im Sinne des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XII) - Erstatten von Kosten nach SGB XII
- eine einmalige Leistung nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) - Erstatten von Kosten nach Bundeskindergeldgesetz
Sozialgesetzbuch – Zweites Buch (SGB II)
Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch (SGB XII)
Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis oder bei der kreisfreien Stadt.
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Zuständige Stellen
Region Hannover - Team Sozialmedizin und Teilhabeplanung
Region Hannover - Team Bildungs- und Teilhabeleistungen
Region Hannover - Team Bildungs- und Teilhabeleistungen
30169, Hannover
0511 616-26364
+49 511 616-22499