Schwangerschaftskonfliktberatung Aufklärung und Beratung
Sind Sie ungewollt schwanger geworden? Bringt die Schwangerschaft Sie in eine Konfliktsituation? Stehen Sie vor der Entscheidung, ob Sie ein (weiteres) Kind bekommen können oder möchten?
Für diese Situation hat der Gesetzgeber eine ganze Reihe von Möglichkeiten vorgesehen, der Frau beratend und unterstützend zur Seite zu stehen.
Hilfe bieten die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen im Land Niedersachsen.
Informationen zum Thema "Schwangerschaftskonfliktberatung und Schwangerschaftsabbrüche auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie mit Ratgebern in Englisch, Französisch, Türkisch, Polnisch, Russisch, Arabisch, Farsi, Kurmantschi und Somali.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Kosten und Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Bitte beachten Sie folgende Fristen:
- Eine ratsuchende Schwangere ist unverzüglich zu beraten (insoweit keine Fristen/Wartezeit)
- Ein Schwangerschaftsabbruch ist nur bis zur 12. Schwangerschaftswoche zulässig.
- Zwischen der Schwangerschaftskonfliktberatung und dem Schwangerschaftsabbruch müssen 3 Tage liegen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei den anerkannten Konfliktberatungsstellen.
Liste der Konfliktberatungsstellen in Niedersachsen
Verzeichnis der Ärztinnen und Ärzte in Niedersachsen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen
Rechtsgrundlagen
Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten

- Tel.: 05121 304-0
- Fax: 05121 304-611
- Webseite
- Weitere Informationen
- Tel.: +49 511 616-0
- Fax: +49 511 616-22499
- Webseite
- Weitere Informationen
Region Hannover - Team Prävention und Gesundheitsförderung
- Tel.: +49 511 616-43148
- Fax: +49 511 616-43890
- Webseite
- Weitere Informationen