Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchung: Durchführung - bei Kindern
Damit Kinder gesund aufwachsen und Krankheiten früh erkannt und behandelt werden können, bieten alle Krankenkassen und privaten Krankenversicherer in Deutschland die Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 in den ersten sechs Lebensjahren des Kindes an.
Um eine hohe Teilnahme an den Untersuchungen zu erreichen, werden seit dem 01.04.2010 die Eltern/ gesetzlichen Vertreter aller in Niedersachsen lebenden Kinder zu den Früherkennungsuntersuchungen U5 bis U8 von der zuständigen Stelle eingeladen.
Ausführliche Informationen in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Türkisch, Russisch, Arabisch erhalten Sie auf der folgenden Internetseite:
Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten und Gebühren
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Rechtsgrundlagen

- Tel.: 0180 2001560
- Fax: 05121 304-611
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