Elterngeld Plus (Burgdorf)
Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes in Teilzeit arbeiten, können die Bezugszeit des Elterngeldes verlängern. Diese Regelung gilt für Eltern, deren Ki...
lesenDie folgenden Bestimmungen gelten nur für Bürger der Behörde Burgdorf.
Das Elterngeld Plus orientiert sich an der Höhe des monatlich verfügbaren bereinigten Nettoeinkommens, welches der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes erzielt hat und welches nach der Geburt wegfällt.
Das Elterngeld Plus beträgt mindestens 150,00 Euro und höchstens 900,00 Euro im Monat. Bei Bezug von Arbeitslosengeld II („Hartz IV“), Sozialhilfe oder Kinderzuschlag wird das Elterngeld Plus als Einkommen angerechnet.
Für jedes Mehrlingsgeschwisterkind erhöht sich das Elterngeld Plus um 150,00 Euro monatlich.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, einigen kreisangehörigen Gemeinden und Städten sowie den Städten und Gemeinden der Region Hannover. Hinweise, Erläuterungen und Anträge, sowie die für den Wohnort zuständige Stelle sind auch auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung erhältlich.
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
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lesenElterngeld Plus wird für den doppelten Zeitraum gezahlt und kann für Geburten ab 1. Juli 2015 beantragt werden. Das bedeutet konkret, dass 1 Elterngeldmon...
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