Hausgeburt (Garbsen)
Die Hausgeburt ist eine Geburt außerhalb einer Klinik. In der Regel werden Hausgeburten von einer Hebamme begleitet.
lesenDie folgenden Bestimmungen gelten nur für Bürger der Behörde Garbsen.
Die Geburt eines Kindes muss der zuständigen Stelle, in deren Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.
Zur Anzeige einer Hausgeburt sind in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:
Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche der zuständigen Stelle anzuzeigen.
Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.
Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.
Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe aufgelöst ist.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde. In der Regel obliegt diese Aufgabe dem Standesamt.
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde für die Hausgeburt ausgestellt werden.
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Die Hausgeburt ist eine Geburt außerhalb einer Klinik. In der Regel werden Hausgeburten von einer Hebamme begleitet.
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