
Die folgenden Bestimmungen gelten nur für Bürger der Behörde Springe.
Persönlichkeiten, die sich um eine Kommune besonders verdient gemacht haben, können von dieser mit Auszeichnungen geehrt werden. Zudem können Verfahren zur Verleihung staatlicher Orden und Ehrungen durch Ihre Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt veranlasst werden.
Dies gilt auch bei besonderen persönlichen Anlässen, wie z.B.
- Goldene Hochzeit,
- Diamantene Hochzeit,
- Eiserne Hochzeit,
- dem 70. und dem 75. Hochzeitstag,
- 90. Geburtstag,
- 95. Geburtstag oder
- 100. Geburtstag.
Näheres erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Springe
Um eine Rückantwort innerhalb der ersten 3 Wochen nach Erhalt des Anschreibens wird gebeten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Springe
Altersjubiläum: Geburtsurkunde, Ehejubiläum: Heiratsurkunde
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Urheber
Zuständige Stellen
Region Hannover - Team Gremien und Repräsentation
Stadt Springe - Fachdienst 11 - Personal und Organisation
Stadt Springe - Fachdienst 11 - Personal und Organisation
31832, Springe