Brandschutz
In Niedersachsen obliegen der zuständigen Stelle der abwehrende Brandschutz und die Hilfeleistung in ihrem Gebiet. Sie hat dazu insbesondere u. a. eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen. Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren verrichten ihren Dienst ehrenamtlich.
Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren haben einen gesetzlichen Anspruch auf Verdienstausfall und teilweise auf Gewährung einer Aufwandsentschädigung nach kommunaler Satzung.
Voraussetzungen
- Einwohnerin/Einwohner, die/der
- für den Einsatzdienst gesundheitlich geeignet ist und
- das 16., aber noch nicht das 63. Lebensjahr vollendet hat.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Kosten und Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, großen selbständigen Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Was soll ich noch wissen?
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Burgdorf
Brandsicherheitswache
Des weiteren wird die Aufgabe der Feuer- und Betriebssicherheit wahrgenommen; diese erstrecken sich auch bei der Aufsicht von Veranstaltungen und überwachungsbedürftigen Betrieben und Anlagen.
Eine Brandsicherheitswache hat der Entstehung eines Brandes vorzubeugen, Flucht-, Rettungs- und Angriffswege sicher zu stellen und bei Ausbruch eines Brandes geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
Die Brandsicherheitswache prüft und überwacht die brandschutzrechtlichen Erfordernisse und Auflagen der Veranstaltungen und Maßnahmen, bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht und bei denen im Falle eines Brandes eine größere Anzahl von Menschen oder erhebliche Sachwerte gefährdet wären.
Bemerkungen
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Burgdorf
32-3 Satzung für die freiwillige Feuerwehr
32-15 Lesefassung Feuerwehrgebührensatzung
Merkblatt zu Brandsicherheitswachen
Ansprechpartner der Feuerwehren
Feuerwehrbedarfsplan 2019
Freiwillige Feuerwehr Burgdorf
Freiwillige Feuerwehr Heessel
Freiwillige Feuerwehr Otze
Freiwillige Feuerwehr Ramlingen/Ehlershausen
Freiwillige Feuerwehr Schillerslage
Stadtjugendfeuerwehr Burgdorf
Jugendfeuerwehr Heessel
Jugendfeuerwehr Dachtmissen Otze Weferlingsen (Da-O-We)
Jugendfeuerwehr Ramlingen-Ehlershausen
Was kostet ein Feuerwehreinsatz?
Unterstützende Institution
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Burgdorf
Feuerwehrgerätehaus Burgdorf
Feuerwehrgerätehaus Dachtmissen
Feuerwehrgerätehaus Heeßel
Feuerwehrgerätehaus Hülptingsen
Feuerwehrgerätehaus Otze
Feuerwehrgerätehaus Ramlingen-Ehlershausen - Standort: Ramlingen
Feuerwehrgerätehaus Schillerslage
Feuerwehrgerätehaus Weferlingsen
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres und Sport
Rechtsgrundlagen
Niedersächsisches Brandschutzgesetz (NBrandSchG)
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Burgdorf
- örtliche Satzungen
- Tel.: +49 511 616-23255
- Fax: +49 511 616-1123327
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