
Die folgenden Bestimmungen gelten nur für Bürger der Behörde Springe.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Kosten und Gebühren
Welche Fristen muss ich beachten?
An wen muss ich mich wenden?
Urheber
Rechtsgrundlagen
In Niedersachsen obliegen der zuständigen Stelle die Hilfeleistung in ihrem Gebiet. Sie hat dazu insbesondere u. a. eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Kreisfeuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Urheber
Zuständige Stellen
Stadt Springe - Fachdienst 32 - Ordnung und Verkehr
Region Hannover - Team Rettungsdienst/Katastrophenschutz