Kennzeichnung von Lebensmitteln
Die folgende Leistungsbeschreibung ist nur für Bürgerinnen und Bürger der Kommune Burgdorf gültig.
Ein allgemeiner Grundsatz des Lebensmittelrechts ist es, den Verbraucherinnen und Verbrauchern die Möglichkeit zu bieten, in Bezug auf die Lebensmittel, die sie verzehren, eine fundierte Wahl zu treffen, und alle Praktiken, die irreführen können, zu verhindern. Die Kennzeichnungspflicht von Lebensmitteln vereinfacht diesen Vorgang.
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz