
Kircheneintritt: Erklärung
Die folgenden Bestimmungen gelten nur für Bürger der Behörde Springe.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Kosten und Gebühren
Welche Fristen muss ich beachten?
Ablauf des Verfahrens
An wen muss ich mich wenden?
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der zuständigen Stelle zu erklären.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- soweit vorhanden: Taufbescheinigung
- für Verheiratete und in Lebenspartnerschaft lebende Personen: Eheurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde
Ablauf des Verfahrens
Von dem Kircheneintritt erfährt der Arbeitgeber automatisch durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert sind.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der maßgeblichen Kirchengemeinde.
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Finanzministerium