Kulturerbe
Die folgende Leistungsbeschreibung ist nur für Bürgerinnen und Bürger der Kommune Laatzen gültig.
Als Kulturerbe wird die Gesamtheit der materiellen und immateriellen Kulturgüter bezeichnet. Es ist als Zeugnis der menschlichen Schaffens- und Schöpfungskraft von historischer, gesellschaftlicher, künstlerischer, wirtschaftlicher oder wissenschaftlicher Bedeutung und wird deshalb geschützt, gepflegt, erhalten und möglichst der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Urheber
Fachlich freigegeben durch
keine fachliche Freigabe