Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen (LSKN)
30459, Hannover
0511 9898-0
0511 120-0
0511 9898-4132
0511 120-4901
Die folgenden Bestimmungen gelten nur für Bürger der Behörde Burgdorf.
2011 wird es eine gemeinschaftsweite Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung (Zensus 2011) geben, die durch EU-Verordnung und ein diese Verordnung umsetzendes Bundesgesetz verpflichtend vorgeschrieben ist.
Die niedersächsischen Kommunen benötigen ebenso wie Bund und Länder verlässliche Zahlen zur Bevölkerung, zum Erwerbsleben und zur Wohnsituation, die allein der Zensus 2011 liefern kann. Diese Daten sind für eine Vielzahl von politischen und wirtschaftlichen Entscheidungen unverzichtbar. So müssen beispielsweise Gemeinden sinnvoll planen können, wie viele Kindergärten, Schulen, Seniorenwohnheime und Sozialwohnungen sie benötigen werden.
Mit dem Zensus 2011 erhalten Bund, Länder und Kommunen erstmals wieder aktuelles Datenmaterial, das insbesondere für die Gestaltung des demographischen Wandels unverzichtbar sein wird.
Die derzeit zur Verfügung stehenden Daten basieren auf zunehmend unsicheren Fortschreibungen. Insbesondere die fortgeschriebenen Bevölkerungszahlen, die die maßgebliche Bemessungsgrundlage unter anderem beim Finanzausgleich und bei der Einteilung der Wahlkreise bilden, sind mit dem größer werdenden Abstand zu den letzten Zählungen, 1987 in der Bundesrepublik Deutschland und 1981 in der der ehemaligen DDR, immer ungenauer geworden.
Der Zensus 2011 dient daher
Die für den Zensus 2011 erforderlichen Daten werden in einer Kombination verschiedener Elemente gewonnen. Hierzu gehören in erster Linie
Zudem werden alle Gebäude- und Wohnungseigentümer postalisch befragt.
Die neue Methode des registergestützten Zensus 2011 ist für die Bevölkerung weniger belastend, da diese in weiten Teilen von Auskunftspflichten entlastet werden kann.
Die Erhebungen für den Zensus 2011 sind abgeschlossen. Die örtlichen Erhebungsstellen sind aufgelöst. Derzeit erfolgt die Auswertung und Analyse der Daten.
Die Zuständigkeit liegt bei IT.Niedersachsen.
Weitere Informationen zum Zensus 2011 finden Sie auf dem gemeinsamen Portal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder.
Gemeinsames Portal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder
Verordnung (EG) Nr. 763/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über Volks- und Wohnungszählungen
Gesetz zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2011 (ZensVorbG 2011)
Gesetz über den registergestützten Zensus im Jahre 2011 (ZensG 2011)
Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Zensusgesetz 2011
Verordnung über Verfahren und Umfang der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis zum Zensusgesetz 2011 (StichprobenV)
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