Gründung einer politischen Partei (Burgdorf)
Eine politische Partei ist ein Zusammenschluss von Bürgern, die dauerhaft oder für längere Zeit auf Bundes- oder Landesebene auf die politische Willensbil...
lesenDie folgenden Bestimmungen gelten nur für Bürger der Behörde Burgdorf.
Der Vorstand einer neu gegründeten Partei muss bei der zuständigen Stelle die Gründung anzeigen.
Eine Partei verliert ihre Rechtsstellung als Partei, wenn sie sechs Jahre lang weder an einer Bundestags- noch an einer Landtagswahl mit eigenen Wahlvorschlägen teilgenommen hat. Vor der Wahl prüfen die jeweiligen Wahlausschüsse, ob die Partei zu der bevorstehenden Wahl (Europa-, Bundestags-, Landtags- bzw. Kommunalwahl) zugelassen werden kann.
Die zuständige Stelle prüft allein, ob eine Organisation, die Unterlagen einreicht, als Partei i.S. des § 2 Absatz 1 Parteiengesetz (PartG) anzusehen ist.
Die Zuständigkeit liegt beim Bundeswahlleiter.
Weitere Hinweise zu einer Parteigründung finden Sie auf folgenden Seiten:
Informationen zur Gründung einer Partei auf den Internetseiten des Bundeswahlleiters
Niedersächsische Landeswahlleiterin
Eine politische Partei ist ein Zusammenschluss von Bürgern, die dauerhaft oder für längere Zeit auf Bundes- oder Landesebene auf die politische Willensbil...
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