Amtsgericht Neustadt
31535, Neustadt am Rübenberge
05032 969-0
05032 969-120
Die folgenden Bestimmungen gelten nur für Bürger der Behörde Garbsen.
Vereine sind Organisationen, in denen sich Personen zu einem bestimmten gemeinsamen Zweck zusammengeschlossen haben. Struktur und Aufgaben eines Vereins sind in der Vereinssatzung festgelegt.
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Garbsen
Vereine sind Organisationen, in denen sich Personen zu einem bestimmten gemeinsamen Zweck zusammengeschlossen haben. Struktur und Aufgaben eines Vereins sind in der Vereinssatzung festgelegt.
Wenn Sie einen Verein gründen möchten, wenden Sie sich bitte an das für Garbsen zuständige Amtsgericht Neustadt a. Rbge. (www.amtsgericht-neustadt.niedersachsen.de). Dort bekommen Sie Auskunft über alle notwendigen Formalitäten.
Über die im Stadtgebiet Garbsen ansässigen Vereine, Verbände und Institutionen führt die Stadt Garbsen, Kultur und Sport, zusätzlich zu den Ausführungen im Internet eine Vereinsliste, die auf Angaben der Vereine pp. beruht.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Zuständigkeit liegt beim Amtsgericht.
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