Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
30169, Hannover
0511 12034-23
0511 12034-22
0511 12036-99
Die folgenden Bestimmungen gelten nur für Bürger der Behörde Springe.
Die Herstellung bzw. Anwendung von Bauprodukten sowie die Ausführung von Bauarten, welche eine außergewöhnliche Sachkunde und Erfahrung der damit betrauten Personen erfordern, müssen einer Prüfung, Zertifizierung und/oder Überwachung unterzogen werden. Das Betreiben einer solchen Prüf-, Zertifizierungs- und Überwachungsstelle bedarf der Anerkennung durch die zuständige Stelle.
Die Anerkennung kann erfolgen, wenn die Stelle oder die bei ihr Beschäftigten nach ihrer
die Gewähr dafür bieten, dass diese Aufgaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechend wahrgenommen werden.
Es fallen Gebühren nach der § 1 Absatz 1 i. V. m. Anlage 1 Nr. 10. 4 der Niedersächsischen Baugebührenordnung (BauGO) an.
§ 1Absatz 1 Baugebührenordnung (BauGO)
Anlage 1 Nr. 10.4 Gebührenverzeichnis zur Baugebührenordnung (BauGO)
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Informationen zu den niedersächsischen Bauaufsichtsbehörden auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Umweltschutz
Finden Sie Ihren Einheitlichen Ansprechpartner im Dienstleisterportal Niedersachsen
Deutsches Institut für Bautechnik (DIBT)
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
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Deutsches Institut für Bautechnik