Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz
Die folgende Leistungsbeschreibung ist nur für Bürgerinnen und Bürger der Kommune Burgdorf gültig.
Aufsichtspersonen, insbesondere
- Leiterinnen und Leiter einer Betriebsabteilung,
- Sprengberechtigte,
- Betriebsmeisterinnen/Betriebsmeister,
- fachtechnisches Aufsichtspersonal in der Kampfmittelbeseitigung und
- Lagerverwalterinnen und Lagerverwalter
- sowie Personen, die zum Verbringen explosionsgefährlicher Stoffe, zu deren Überlassen an andere oder zum Empfang dieser Stoffe von anderen bestellt sind,
dürfen als verantwortliche Personen ihre Tätigkeit nur ausüben, wenn sie einen behördlichen Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen nach § 20 Sprengstoffgesetz (SprengG) besitzen.
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung