Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
30177 Hannover
0511 9096-0
0511 9096-199
Die folgende Leistungsbeschreibung gilt nur für Bürger der Landeshauptstadt Hannover.
Der Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen nach § 20 Sprengstoffgesetz (SprengG) wird nur auf Antrag ausgestellt. Er kann inhaltlich beschränkt, befristet und, auch nachträglich, mit Auflagen verbunden werden.
Personen, die im Bereich des Bergbau tätig werden, beachten bitte die Leistung Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz für Betriebe unter Bergaufsicht.
§ 20 Sprengstoffgesetz (SprengG)
Section 20 Explosives Act (SprengG)
Die Höhe der Gebühren ergibt sich - gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr. 29.1.13 - je nach Zeitaufwand. Es fallen jedoch mindestens 70,00 EUR und höchstens 1.000,00 EUR an.
Anlage zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung (AllGO)
Appendix to Section 1 paragraph 1 General Fee Regulations (AllGO)
Der Befähigungsschein wird in der Regel für die Dauer von fünf Jahren erteilt.
§ 20 Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (SprengG)
Section 20 Law on Hazardous Substances (SprengG)
Die Zuständigkeit liegt beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Finden Sie Ihren Einheitlichen Ansprechpartner im Dienstleisterportal Niedersachsen
Find your unified contact person in the service provider portal Lower Saxony
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
0511 9096-0
0511 9096-199
Der Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen nach § 20 Sprengstoffgesetz (SprengG) wird für Betriebe unter Bergau...
lesen