Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen nach Betriebssicherheitsverordnung Prüfung außerordentlich
Die zuständige Behörde kann bei überwachungsbedürftigen Anlagen im Einzelfall eine außerordentliche Prüfung anordnen, wenn hierfür ein besonderer Anlass besteht. Ein solcher Anlass besteht insbesondere dann, wenn ein Schadensfall eingetreten ist. Der Arbeitgeber hat eine angeordnete Prüfung unverzüglich zu veranlassen.
Voraussetzungen
Eintritt eines Schadenfalls oder eines sonstigen besonderen Anlasses (z.B. bei einem Unfall mit unklarer Ursache).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Unterlagen sind nicht erforderlich. Die zuständige Behörde wird von sich aus tätig.
Kosten und Gebühren
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Zeitaufwand, beträgt jedoch mindestens 195 EUR.
Nr. 113.5 der Anlage zu § 1 Abs.1 der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (Allgemeine Gebührenordnung – AllGO)
No. 113.5 of the Annex to Section 1 (1) of the Ordinance on Fees and Expenses for Official Acts and Services (General Fees Regulations – AllGO)
Wie ist der Ablauf?
Nach Eingang einer entsprechenden Schadensmeldung oder auch auf eigenes Betreiben bei einem besonderen Anlass kann die Behörde eine außerordentliche Prüfung anordnen. Diese hat der Arbeitgeber unverzüglich zu veranlassen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei den Staatlichen Gewerbeaufsichtsämtern.
Die Zuständigkeit liegt beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, sofern die überwachungsbedürftige Anlage im Rahmen des Bundesberggesetzes, der Gashochdruckleitungsverordnung, der Rohrfernleitungsverordnung oder des Kohlendioxid-Speichergesetzes betrieben wird.
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Rechtsgrundlagen
§ 19 Absatz 5 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Section 19 paragraph 5 Occupational Safety Ordinance (BetrsichV)
- Tel.: 0511 9096-0
- Fax: 0511 9096-199
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- Tel.: +49 511 643-0
- Fax: +49 511 643-2304
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