Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim
31134, Hildesheim
05121 163-0
05121 163-99
Die folgenden Bestimmungen gelten nur für Bürger der Behörde Langenhagen.
Als Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen zeigen Sie diese Tätigkeit bei der zuständigen Behörde an. Wenn Sie diese Tätigkeit mit gefährlichen Abfällen durchführen und von der Erlaubnispflicht befreit sind, müssen Sie zusätzliche Unterlagen Ihrer Anzeige beifügen. Haben Sie Ihre Tätigkeit bereits angezeigt und Ihre Angaben haben sich wesentlich geändert, so müssen Sie die Anzeige erneut erstatten. Die Anzeigepflicht gilt sowohl für nationale als auch grenzüberschreitende Abfallverbringungen.
Es fallen Gebühren an, abhängig vom Zeitaufwand der Bearbeitung.
Mindestgebühr für Anzeigen, die über das Elektronische Anzeige- und Erlaubnisverfahren abgegeben werden: 40,00 Euro
Mindestgebühr für Papieranzeigen: 67,00 Euro
Elektronisches Anzeige- und Erlaubnisverfahren
Electronic display and approval procedure
Wollen Sie erstmalig als Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen eine Tätigkeit aufnehmen oder wesentliche Angaben zu Ihrer Tätigkeit ändern, zeigen Sie diese bei der zuständigen Behörde an. Per Mail oder mithilfe des Online-Formulars geben Sie dazu Ihre Daten an und reichen die erforderlichen Unterlagen ein. Die Behörde sendet Ihnen ggfs. eine Bestätigung Ihrer Anzeige zu und kann Ihre Tätigkeit
Vorverfahren zugelassen (Widerspruch) – nur erforderlich, soweit Bestätigung mit Nebenbestimmungen ergeht
Spezielle Hinweise für - Bundesland Niedersachsen
Die Zuständigkeit liegt beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim.
Anzeige nach § 53 KrWG - Nds. Gewerbeaufsicht
Advertisement in accordance with Section 53 KrWG - Nds. Trade Inspectorate
Spezielle Hinweise für - Bundesland Niedersachsen
Anzeige nach § 53 KrWG - Nds. Gewerbeaufsicht
Advertisement in accordance with Section 53 KrWG - Nds. Trade Inspectorate
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz
05121 163-0
05121 163-99