Gemeinsames Juristisches Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg
10825, Berlin
+49 30 9013-0
+49 30 9013-2012
Die folgenden Bestimmungen gelten nur für Bürger der Behörde Springe.
Eine natürliche Person, die eine Berufsausbildung abgeschlossen hat, die zum unmittelbaren Zugang zum Beruf einer europäischen Rechtsanwältin/eines europäischen Rechtsanwalts im Sinne von § 1 des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) berechtigt, kann eine Eignungsprüfung ablegen, um zur Rechtsanwaltschaft zugelassen zu werden. Zur Teilnahme an dieser Eignungsprüfung bedarf es einer Zulassung.
§ 1 Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)
Für weitere Auskünfte zu den benötigten Unterlagen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Zuständigkeit liegt bei dem Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg.
Gemeinsames Juristisches Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg
Niedersächsisches Justizministerium
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Wer eine mindestens dreijährige effektive und regelmäßige Tätigkeit als niedergelassene europäische Rechtsanwältin/niedergelassener europäischer Rechtsanw...
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