Futtermittelunternehmen - Registrierung nach Art. 5 VO (EG) Nr. 183/2005
Alle Futtermittelunternehmen einschließlich Landwirte sind verpflichtet, sich bei der zuständigen Stelle registrieren zu lassen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten und Gebühren
Zur Zeit wird keine Gebühr erhoben.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind keine Fristen zu beachten.
Anträge und Formulare
Auf der Webseite des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit finden Sie das Registrierungsformular.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).
Urheber
Rechtsgrundlagen
Art. 5 Verordnung (EG) Nr. 183/2005 mit Vorschriften für die Futtermittelhygiene