
Gewerblicher Viehhandel: Anzeige
Die folgenden Bestimmungen gelten nur für Bürger der Behörde Garbsen.
Wer
- gewerbsmäßig mit Vieh handeln oder
- gewerbsmäßig oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren oder
- eine Sammelstelle betreiben will,
muss dies der zuständigen Stelle anzeigen. Änderungen sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift
- im Falle des Betreibens einer Sammelstelle: den Ort der Sammelstelle
Bewerbungen und Formulare
Anträge auf Erteilung bzw. Genehmigung können ohne bestimmte Formvorgaben an die zuständige Stelle gerichtet werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Garbsen
Die Zuständigkeit liegt bei der Region Hannover.
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung