Herstellung bilanzierter Diäten: Genehmigung
Die folgende Leistungsbeschreibung ist nur für Bürgerinnen und Bürger der Kommune Springe gültig.
Bilanzierte Diäten dürfen nur mit einer Genehmigung durch die zuständige Stelle hergestellt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweis der Sachkunde des Antragstellers
Kosten und Gebühren
Gebühr: EUR 12,00 - 2060,00
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz unbd Lebensmittelsicherheit (LAVES).