Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
26203 Wardenburg
+49 441 570 26-0
+49 441 570 26-179
Die folgenden Bestimmungen gelten nur für Bürger der Behörde Garbsen.
Wer als Hufbeschlagschmiedin oder Hufbeschlagschmied tätig werden will, benötigt eine staatliche Anerkennung.
Außerhalb Deutschlands erworbene Prüfungszeugnisse im Bereich des Huf- und Klauenbeschlags können nach Maßgabe der Hufbeschlag-Anerkennungsverordnung (HufBeschl-AnerkennV) gleichgestellt werden. Diese Verordnung regelt auch das Verfahren der staatlichen Anerkennung für Personen mit gleichgestellten Prüfungszeugnissen.
Hufbeschlag-Anerkennungsverordnung (HufBeschl-AnerkennV)
Hoof fitting recognition ordinance (HufBeschl-AnerkennV)
Die Gebühr beträgt mindestens 125,00 EUR. Sie richtet sich nach den Vorgaben des Abschnitt XI der Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV) in der jeweils geltenden Fassung.
Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV)
Rules on consumer and veterinary management (GOVV)
Es werden zunächst keine speziellen Unterlagen benötigt. Soll eine vorhandene Qualifikation anerkennt werden, müssen die Unterlagen beigefügt sein, die diese Qualifikation belegen. Über im Einzelfall weitere notwendige Unterlagen erteilt die zuständige Stelle Auskunft.
Eingangsbestätigung für den Antrag
Bearbeitungsdauer: 1 Monat
Entscheidung in der Sachlage nach Vollständigkeit der Unterlagen (Fristverlängerung möglich)
Bearbeitungsdauer: 3 Monate
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Finden Sie Ihren Einheitlichen Ansprechpartner im Dienstleisterportal Niedersachsen
Find your unified contact person in the service provider portal Lower Saxony
Mit dem Antrag auf Anerkennung muss auch ein Führungszeugnis beantragt werden.
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
+49 441 570 26-0
+49 441 570 26-179
Die Aufgaben einer Hufbeschlagschmiedin oder eines Hufbeschlagschmied umfasst die Gesamtheit aller Verrichtungen an einem Huf zum Zweck des Schutzes, der...
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