Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunftsstelle Zoll
01099 Dresden
+49 351 44834-510
+49 351 44834-520
Die folgenden Bestimmungen gelten nur für Bürger der Behörde Garbsen.
Wenn Sie Waren aus dem Zollgebiet der Union in ein Drittland exportieren möchten, müssen Sie dies unter bestimmten Voraussetzungen vorher über das "Automatisierte Tarif- und Lokale Zollabwicklungssystem" (ATLAS) anmelden. Ihre Anmeldung wird automatisiert entgegengenommen und unter einer sendungsbezogenen Referenznummer (Master Reference Number, MRN) gespeichert. Mit der Annahme der (Wieder-)Ausfuhranmeldung wird Ihnen die MRN bekannt gegeben. Zusätzlich bekommen Sie bei Überlassung der Ware in das (Wieder-)Ausfuhrverfahren ein Ausfuhrbegleitdokument (ABD), auf dem unter anderem die MRN vermerkt ist.
Mit der Internet-Statusauskunft können Sie allgemeine Informationen zu (Wieder-)Ausfuhrvorgängen online abrufen. Um Ihre Berechtigung nachzuweisen, müssen Sie sich mit
identifizieren.
Sie müssen Wirtschaftsbeteiligte beziehungsweise Wirtschaftsbeteiligter im Sinne des Zollrechts sein. Das heißt, Sie sind im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit mit Tätigkeiten befasst, die unter das Zollrecht fallen.
Um die Internet-Statusauskunft online abzurufen, gehen Sie folgendermaßen vor:
Formulare: keine
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
MRN Statusanfrage im Internet
MRN status request on the Internet
Bundesministerium der Finanzen
+49 351 44834-510
+49 351 44834-520