Liste der Tragwerksplanerinnen und Tragwerksplaner der Fachrichtung Hochbau oder Bauingenieurwesen Eintragung
In die Liste der Tragwerksplanerinnen und Tragwerksplaner wird auf Antrag eingetragen, wer die Voraussetzungen erfüllt.
Voraussetzungen
- Abgeschlossenes Studium des Hochbaus oder des Bauingenieurwesens und
- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieurin" oder "Ingenieur" und
- mindestens drei jährige Tätigkeit in der Tragwerksplanung tätig gewesen ist oder
- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Architektin" oder "Architekt" und
- mindestens drei jährige Tätigkeit in der Tragwerksplanung
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Kosten und Gebühren
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 116.2.4 an.
Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung (AllGO)
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
§ 15a Absatz 1 Satz 3 Niedersächsisches Ingenieursgesetz (NIngG)
Genehmigungsfiktion: 3 Monate
Bearbeitungsdauer
§ 15a Absatz 1 Satz 2 Niedersächsisches Ingenieursgesetz (NIngG)
Bearbeitungsdauer: 3 Monate
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Ingenieurkammer Niedersachsen.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Finden Sie Ihren Einheitlichen Ansprechpartner im Dienstleisterportal Niedersachsen
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr