Lizenz für Postdienstleistungen: Anzeige – Änderung der Gesellschaftsverhältnisse einer Kapitalgesellschaft
Der Erwerb von Aktien oder Geschäftsanteilen stellt eine Änderung der Gesellschaftsverhälrnisse einer Kapitalgesellschaft dar.
Jeder, der durch den Erwerb von Aktien oder Geschäftsanteilen einer für Postdienstleistungen lizensierten Kapitalgesellschaft über mehr als zehn vom Hundert der Aktien oder Geschäftsanteile der Gesellschaft verfügt, hat dies der zuständigen Stelle unverzüglich anzuzeigen.
Weitere Informationen zum Thema „Lizenz für Postdienstleistungen“:
- Lizenz für Postdienstleistungen: Anzeige - bei Fortführung durch Stellvertreter nach Tod des Lizenznehmers
- Lizenz für Postdienstleistungen: Übertragung
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Kosten und Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige hat unverzüglich zu erfolgen.
Anträge und Formulare
Anzeige gemäß § 7 Abs. 3 PostG
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Bundesnetzagentur.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Fachlich freigegeben am
01.07.2015