Prüfung über die erforderlichen Rechtskenntnisse als Patentanwältin/Patentanwalt
Die folgende Leistungsbeschreibung ist nur für Bürgerinnen und Bürger der Kommune Burgdorf gültig.
Eine Person darf nur dann als Patentanwalt tätig werden, wenn sie von der Patentanwaltskammer zur Patentanwaltschaft zugelassen wurde. Voraussetzung dafür ist die Befähigung für den Beruf der Patentanwältin/des Patentanwalts, die u.a. die Ablegung einer Prüfung über die erforderlichen Rechtskenntnisse voraussetzt.
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Justizministerium