Prostitution Anmeldung erstmalig
Personen, die der Prostitution nachgehen müssen ihre Tätigkeit bei der zuständigen Stelle anmelden.
Die Anmeldepflicht besteht unabhängig davon, ob die Tätigkeit selbständig oder im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt wird.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- zwei Lichtbilder
- Angaben zu:
- den Vor- und Nachnamen
- das Geburtsdatum und den Geburtsort,
- die Staatsangehörigkeit,
- die alleinige Wohnung oder Hauptwohnung im Sinne des Melderechts, hilfsweise eine Zustellanschrift und
-
die Länder oder Kommunen, in denen die Tätigkeit geplant ist
Die oder der Prostituierte hat Änderungen in den Verhältnissen bei c bis d innerhalb von 14 Tagen bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.
- Personalausweis, der Reisepass, ein Passersatz oder ein Ausweisersatz
- ggf. Nachweis über die Berechtigung eine Beschäftigung oder eine selbständige Erwerbstätigkeit auszuüben (bei ausländische Staatsangehörige, die nicht freizügigkeitsberechtigt sind)
- Nachweis der gesundheitlichen Beratung:
- bei der ersten Anmeldung innerhalb der vorangegangenen drei Monate
- für eine Verlängerung der Anmeldung
- ab 21 Jahren mindestens innerhalb des vorangegangenen Jahres
- unter 21 Jahre mindestens innerhalb der vorangegangenen sechs Monate
Kosten und Gebühren
Gebühr: EUR 15,00
Kassenzeichen:
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anmeldebescheinigung gilt für anmeldepflichtige Personen
- ab 21 Jahren für zwei Jahre
- unter 21 Jahren für ein Jahr.
Wird die Tätigkeit als Prostituierte oder als Prostituierter nach Ablauf der Gültigkeitsdauer fortgesetzt, so ist die Anmeldebescheinigung (siehe hierzu Prostitution Anmeldung Verlängerung) verlängern.
Bearbeitungsdauer
§ 5 Abs. 1 Prostituiertenschutzgesetz ProstSchG
Bearbeitungsdauer: 5 Tage
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt.
Was soll ich noch wissen?
Nach der Anmeldung erhält die Prostituierte eine Anmeldebescheinigung von der zuständigen Stelle. Diese Bescheinigung muss die Prostituierte während der Ausübung ihrer Tätigkeit bei sich haben.
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Fachlich freigegeben am
15.12.2017
Rechtsgrundlagen
- Tel.: 0511 616-0
- Webseite
- Weitere Informationen
Links und Downloads
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