Reisegewerbekartenfreie Tätigkeit
Die folgende Leistungsbeschreibung ist nur für Bürgerinnen und Bürger der Kommune Burgdorf gültig.
Für bestimmte Tätigkeiten im Reisegewerbe wird keine Reisegewerbekarte benötigt.
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr