Sachkundeprüfung zum Vermitteln und Beraten von Versicherungen
Die folgende Leistungsbeschreibung ist nur für Bürgerinnen und Bürger der Kommune Burgdorf gültig.
Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis für Versicherungsvermittlerinnen/Versicherungsvermittler und Versicherungsberaterinnen/Versicherungsberater ist der Nachweis der erforderlichen Sachkunde durch erfolgreiches Ablegen einer Prüfung.
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr