Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) Dez. 33 Tierschutzdienst
26203, Wardenburg
0441 570 26-0
0441 570 26-179
Die folgenden Bestimmungen gelten nur für Bürger der Behörde Springe.
Die gewerbsmäßige Beseitigung tierischer Nebenprodukte dürfen Sie als zugelassener Betrieb nur dann durchführen, wenn Ihnen die Beseitigungspflicht, die gesetzlich bei den kommunalen Körperschaften liegt, durch die zuständige Stelle übertragen wurde.
Wenden Sie sich an das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
0441 570 26-0
0441 570 26-179