Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
30177 Hannover
0511 9096-0
0511 9096-199
Die folgenden Bestimmungen gelten nur für Bürger der Behörde Neustadt a. Rbge..
Für die Teilnahme an einem Lehrgang zur Vermittlung der Fachkunde für den Umgang und Erwerb mit explosionsgefährlichen Stoffen nach dem Sprengstoffgesetz (SprengG) benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Stelle.
Es sind ggf. Fristen zu beachten. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Zuständigkeit liegt bei den Gewerbeaufsichtsämtern Niedersachsen.
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
13.05.2020
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