Vermitteln und Beraten von Finanzanlagen durch ausländische Personen
Die folgende Leistungsbeschreibung ist nur für Bürgerinnen und Bürger der Kommune Springe gültig.
Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum können Finanzdienstleistungen selbständig anbieten, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr