
Die folgenden Bestimmungen gelten nur für Bürger der Behörde Springe.
Viele Ortsteile, Gemeinden und Städte veranstalten jährlich zu festen Terminen (Frühlingsanfang, Ostern, Walpurgis, Johanni, Erntedank, Sommer-/Wintersonnenwende etc.) öffentliche Brauchtumsfeuer.
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Springe
Brauchtumsfeuer (Osterfeuer), die im Gemeindegebiet Springe abgehalten werden, bedürfen einer Genehmigung durch die Stadtverwaltung Springe, Fachdienst Ordnung und Verkehr.
Osterfeuer dürfen nur als eine für die Allgemeinheit zugängliche Veranstaltung abgehalten werden.
Voraussetzungen
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Springe
Für ein sicheres Abbrennen des Osterfeuers werden Brandschutzauflagen vorgeschrieben, die in die Genehmigung aufgenommen werden.
Die Anordnung einer Brandsicherheitswache bleibt dem Fachdienst Ordnung und Verkehr vorbehalten. Hierfür können ebenfalls Gebühren erhoben werden.
Kosten und Gebühren
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Springe
Die Genehmigung ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Bearbeitungsaufwand.
Welche Fristen muss ich beachten?
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Springe
Die beschriebenen Unterlagen sind spätestens 4 Wochen vor der Veranstaltung einzureichen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Springe
Es ist ein formloser schriftlicher Antrag der verantwortlichen Person/Institution einzureichen.
Zudem ist darzulegen, welche Brandschutzmaßnahmen seitens des Veranstalters vorgenommen werden.
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.