Existenzgründung aus besonderer Lebenslage: fachliche Stellungnahme
Werwährend einer Existenzgründung
- Leistungen zur Eingliederung nach § 16 SGB 2 bzw.
- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach § 20 SGB 2
von der Bundesagentur für Arbeit erhalten möchte, benötigt eine fachliche Stellungnahme der zuständigen Stelle. In dieser werden die Aussichten des Gründungsvorhabens beurteilt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten und Gebühren
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Berufskammer der zukünftigen Betriebsstätte.
Urheber
Rechtsgrundlagen
§ 16 Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB 2)
§ 20 Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB 2)
- Tel.: 0049-511 39789-0
- Fax: 0049-511 39789-34
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- Tel.: 0511 28096-0
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- Fax: 0511 3107-333
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