Gewerbesteuererklärung
Gewerbesteuererklärungen sind bei der zuständigen Stelle einzureichen. Die zuständige Stelle setzt auf der Grundlage der eingereichten Gewerbesteuererklärung einen Gewerbesteuermessbetrag fest, der durch Bescheid dem Steuerpflichtigen bekannt gegeben wird. Dieser Gewerbesteuermessbescheid ist der Grundlagenbescheid für die Festsetzung der Gewerbesteuer und der Gewerbesteuervorauszahlungen.
Die Steuerverwaltungen des Bundes und der Länder haben ein Verfahren zur elektronischen Übermittlung von Steuererklärungsdaten (ELSTER) an die zuständige Stelle entwickelt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten und Gebühren
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsbehelf
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Finanzamt.
Was soll ich noch wissen?
Informationen zum Thema "Gewerbesteuer" auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Finanzministerium