Herstellung von Nitritpökelsalz: Genehmigung
Die folgende Leistungsbeschreibung ist nur für Bürgerinnen und Bürger der Kommune Burgdorf gültig.
Die Herstellung von Nitritpökelsalz bedarf der Genehmigung der zuständigen Stelle.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- amtliches Führungszeugnis für den für die Herstellung Verantwortlichen
Kosten und Gebühren
Gebühr: EUR 12,00 - 2060,00
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Was soll ich noch wissen?
Die Produktion muss in einem separaten Raum stattfinden.