Tätigkeit auf gemeindeeigenem Friedhof (Burgdorf)
Die gemeindlichen Friedhöfe sind insbesondere den verstorbenen Einwohnerinnen und Einwohnern als würdige Ruhestätte und zur Pflege ihres Andenkens gewidme...
lesenDie folgenden Bestimmungen gelten nur für Bürger der Behörde Burgdorf.
Die Aufnahme einer Tätigkeit auf einem gemeindeeigenen Friedhof ist nur unter den in der Friedhofssatzung für die jeweilige Tätigkeit festgelegten Voraussetzungen erfolgen.
Auf gemeindeeigenen Friedhöfen können verschiedene gewerbliche Tätigkeiten ausgeübt werden:
Die Tätigkeit kann vorübergehend, dauerhaft oder grenzüberschreitend erbracht werden. Informationen entnehmen Sie bitte den entsprechenden Leistungen.
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Die gemeindlichen Friedhöfe sind insbesondere den verstorbenen Einwohnerinnen und Einwohnern als würdige Ruhestätte und zur Pflege ihres Andenkens gewidme...
lesenDie dauerhafte Aufnahme der Tätigkeit als Gärtnerin/Gärtner auf einem gemeindeeigenen Friedhof bedarf der Zustimmung durch die zuständige Stelle und unter...
lesenDie grenzüberschreitende Aufnahme der Tätigkeit als Gärtnerin/Gärtner auf einem gemeindeeigenen Friedhof bedarf der Zustimmung durch die zuständige Stelle...
lesenDie dauerhafte Aufnahme der Tätigkeit als Steinmetzin/Steinmetz oder Bildhauerin/Bildhauer auf einem gemeindeeigenen Friedhof bedarf der Zustimmung durch...
lesenDie vorübergehende Aufnahme der Tätigkeit als Gärtnerin/Gärtner auf einem gemeindeeigenen Friedhof bedarf der Zustimmung durch die zuständige Stelle und u...
lesenDie dauerhafte Aufnahme der Tätigkeit als Steinmetzin/Steinmetz oder Bildhauerin/Bildhauer auf einem gemeindeeigenen Friedhof bedarf der Zustimmung durch...
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