Tätigkeit auf gemeindeeigenem Friedhof
Die folgende Leistungsbeschreibung ist nur für Bürgerinnen und Bürger der Kommune Burgdorf gültig.
Die gemeindlichen Friedhöfe sind insbesondere den verstorbenen Einwohnerinnen und Einwohnern als würdige Ruhestätte und zur Pflege ihres Andenkens gewidmet.
Auf gemeindeeigenen Friedhöfen können verschiedene gewerbliche Tätigkeiten ausgeübt werden:
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport