Stadt Burgdorf - 63 - Bauordnung
31303, Burgdorf
05136 898-361
05136 898-372
Die folgenden Bestimmungen gelten nur für Bürger der Behörde Burgdorf.
Mit dem Europäischen Denkmalschutzjahr 1975 hat sich allgemein die Erkenntnis durchgesetzt, dass die Vergangenheit nur dann eine Zukunft haben kann, wenn die gebauten Zeugnisse erhalten werden. Die in der Geschichte gewachsenen Städte und Orte bedeuten für unser Leben und das der nachfolgenden Generationen die Möglichkeiten zu individueller Entfaltung, zur Identifikation. Sie sind ein Stück Heimat.
Die Bewahrung unseres kulturellen Erbes als Teil der Geschichte ist eine Aufgabe des Staates. Dies bedeutet auch, dass er in die Aufgaben des Denkmalschutzes gestaltend eingreift. Der Staat wird seiner Verantwortung durch den Schutz der Denkmale vor unangemessenen Veränderungen, die den historischen Aussagewert zerstören, gerecht. Er gewährt dem Denkmaleigentümer finanzielle Zuwendungen und berät ihn über die fachgerechte Erhaltung.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der großen selbständigen Stadt.
Die Zuständigkeit für die fachliche Beurteilung und Beratung sowie die Vergabe von Denkmalfördermitteln liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege.
Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Burgdorf
Zuständig für den Denkmalschutz und damit Ansprechpartner für Anträge auf Veränderungen oder andere Maßnahmen an Denkmalen ist die untere Denkmalschutzbehörde. Sie finden diese bei der Bauordnungsabteilung der Stadt Burgdorf.
Die fachliche Beurteilung und Beratung sowie die Vergabe von Denkmalfördermitteln des Landes obliegt in Niedersachsen dem Landesamt für Denkmalpflege.
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Burgdorf
Seitens der Stadt Burgdorf werden keine Denkmalfördermittel vergeben.
Die Vergabe von Denkmalfördermitteln des Landes leistet aus Anforderung das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege.
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Burgdorf
Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege
Stadt Burgdorf - 63 - Bauordnung
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Region Hannover - Fachbereich Bauen