
Die folgenden Bestimmungen gelten nur für Bürger der Behörde Garbsen.
Mit dem Europäischen Denkmalschutzjahr 1975 hat sich allgemein die Erkenntnis durchgesetzt, dass die Vergangenheit nur dann eine Zukunft haben kann, wenn die gebauten Zeugnisse erhalten werden. Die in der Geschichte gewachsenen Städte und Orte bedeuten für unser Leben und das der nachfolgenden Generationen die Möglichkeiten zu individueller Entfaltung, zur Identifikation. Sie sind ein Stück Heimat.
Die Bewahrung unseres kulturellen Erbes als Teil der Geschichte ist eine Aufgabe des Staates. Dies bedeutet auch, dass er in die Aufgaben des Denkmalschutzes gestaltend eingreift. Der Staat wird seiner Verantwortung durch den Schutz der Denkmale vor unangemessenen Veränderungen, die den historischen Aussagewert zerstören, gerecht. Er gewährt dem Denkmaleigentümer finanzielle Zuwendungen und berät ihn über die fachgerechte Erhaltung.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der großen selbständigen Stadt.
Die Zuständigkeit für die fachliche Beurteilung und Beratung sowie die Vergabe von Denkmalfördermitteln liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege.
Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Garbsen
Die Stadt Garbsen ist als untere Denkmalschutzbehörde für die Baudenkmale im Stadtgebiet zuständig.
Wir beraten und unterstützen die Denkmaleigentümer bei erforderlichen Genehmigungsverfahren oder bei der Ausstellung einer Bescheinigung zur Einkommensteuererklärung.
Im Stadtgebiet Garbsens gibt es über 100 Baudenkmale, die in einer so genannten Denkmalliste aufgeführt sind. Die hierin benannten Gebäude und Gebäudegruppen sind als Baudenkmale im Sinne des Denkmalschutzgesetzes ausgewiesen worden und fallen unter die Vorschriften des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes.
Eine Liste der eingetragenen Baudenkmale kann nach vorheriger Absprache bei uns eingesehen werden. Für Interessierte halten wir weiteres Informationsmaterial bereit.
Urheber
Zuständige Stellen
Region Hannover - Fachbereich Bauen
Stadt Garbsen - Baurecht und Bauberatung -42.4-
Stadt Garbsen - Baurecht und Bauberatung -42.4-
30823, Garbsen
05131 707-486
05131 707-484