Entnahme von Organen und Geweben bei Tieren: Anzeige
Das vollständige oder teilweise Entnehmen von tierischen Organen oder Geweben zum Zwecke der Transplantation oder des Anlegens von Kulturen oder der Untersuchung isolierter Organe, Gewebe oder Zellen von Tieren muss bei der zuständigen Stelle angezeigt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefülltes Formular "Anzeige Vorhaben nach dem TierSchG"
- Qualifikationsnachweis des Personals
Kosten und Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Das Vorhaben ist mindestens 2 Wochen vor Beginn anzuzeigen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).
Urheber
Rechtsgrundlagen
§ 6 Abs. 1 Satz 6 bis 9 Tierschutzgesetz (TierSchG)
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes